Privatversicherte
Da es jede Privatversicherung mit der Abrechnung von Psychotherapie etwas anders hält, bitte ich Sie, diese Bedingungen vor der ersten Sitzung zu klären, damit Sie auf den von mir in Rechnung gestellten Kosten nicht sitzen bleiben.
Die ersten 4-5 Stunden werden als sogenannte probatorische Sitzung abgerechnet, was bei mir - wie auch die regulären Psychotherapieeinheiten - den 2,3-fachen Satz mit 92,50€ pro 50 Minuten bedeutet.
Die probatorischen Sitzungen dienen, neben der Erfassung Ihrer Krankengeschichte und des aktuellen Beschwerdebildes zwecks Diagnostik und Indikationsstellung der angestrebten Psychotherapie, auch dem “Beziehungstest” zwischen Ihnen und mir. Sowohl Sie als auch ich sollen dadurch ein Gefühl dafür bekommen, ob wir miteinander erfolgreich arbeiten können. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich vorstellen können - abgesehen von der normalen anfänglichen Zurückhaltung - sich mir anvertrauen bzw. öffnen zu können.
Je nach Krankenkasse wird ein unterschiedliches Stundenkontingent finanziert. Gelegentlich ist zu Beginn meinerseits ein umfangreicherer Bericht im sogenannten “Gutachterverfahren” einzureichen, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie finanziert wird.